AZRG-DV – Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
AZRG-DV – Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.05.1995. Der Text hat 35 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 19 — Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel bestimmt, wie lange Daten von Ausländern in der Visadatei gespeichert werden dürfen. Die meisten Daten müssen nach fünf Jahren gelöscht werden. Für einige Länder gilt eine Frist von zehn Jahren. Bestimmte Daten werden schon nach drei Jahren gelöscht.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Ausländer, die ein Visum für Deutschland beantragt haben oder deren Daten in der Visadatei gespeichert sind.
Ein Beispiel
Ein Student aus Indien beantragt ein Visum für Deutschland. Seine Daten werden in der Visadatei gespeichert. Nach fünf Jahren müssen diese Daten gelöscht werden, es sei denn, Indien gehört zu den Ländern mit einer längeren Frist.
Begriffe
- Visadatei:
- Eine elektronische Sammlung von Daten über Ausländer, die ein Visum für Deutschland beantragt haben.
- Datensatz:
- Eine Sammlung von Informationen über eine Person, die in einer Datei gespeichert sind.
- Vierteljahr:
- Ein Zeitraum von drei Monaten, also ein Quartal.
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