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AugenoptAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin
AugenoptAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.04.2011. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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