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DEEESDGIn Kraft

EESDG – Gesetz zur Durchführung des Einreise-/Ausreisesystems nach der Verordnung (EU) 2017/2226

Gesetz zur Durchführung des Einreise-/Ausreisesystems nach der Verordnung (EU) 2017/2226

Ausfertigung: 2023-04-20BGBl I 2023, Nr. 106 (2025 I Nr. 202)Original ansehen

EESDG – Gesetz zur Durchführung des Einreise-/Ausreisesystems nach der Verordnung (EU) 2017/2226 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.04.2023. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Nationale Erleichterungsprogramme für Vielreisende

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wer in Deutschland ein besonderes Programm für Menschen durchführt, die oft in die EU ein- oder ausreisen. Die Bundespolizei ist dafür verantwortlich. Das Programm soll die Einreise für diese Personen einfacher machen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die häufig in die EU ein- oder ausreisen, sowie die Bundespolizei, die das Programm umsetzt.

Ein Beispiel

Eine Geschäftsfrau reist mehrmals im Monat für ihre Arbeit von der Schweiz nach Deutschland. Sie kann sich für das Programm anmelden, um schneller über die Grenze zu kommen.

Begriffe

Bundespolizei:
Eine deutsche Behörde, die für Sicherheit an Grenzen, Flughäfen und Bahnhöfen zuständig ist.
Schengener Grenzkodex:
Ein EU-Gesetz, das Regeln für das Überschreiten der Grenzen zwischen EU-Ländern festlegt.
Erleichterungsprogramm:
Ein besonderes Verfahren, das bestimmten Personen die Einreise oder Ausreise vereinfacht.
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