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DEHinSchGOWiZustVIn Kraft
HinSchGOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes
Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes
HinSchGOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.04.2025. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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