NaturwMechAusbV 2003 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmechanikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmechanikerin
NaturwMechAusbV 2003 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmecha… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.05.2003. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Ausbildungsrahmenplan
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie die Ausbildung zum Naturwerksteinmechaniker oder zur Naturwerksteinmechanikerin aufgebaut sein soll. Es gibt einen Plan, der sagt, welche Themen wann gelernt werden. Manchmal darf der Betrieb den Plan ändern, wenn es besondere Gründe gibt. Ziel ist, dass Auszubildende später selbstständig arbeiten können.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende im Beruf Naturwerksteinmechaniker oder Naturwerksteinmechanikerin.
Ein Beispiel
Ein Betrieb stellt hauptsächlich Grabsteine her. Im Ausbildungsplan steht, dass zuerst Bodenplatten bearbeitet werden sollen. Der Betrieb darf die Reihenfolge ändern, damit die Auszubildenden zuerst lernen, wie man Grabsteine bearbeitet.
Begriffe
- Ausbildungsrahmenplan:
- Ein offizieller Plan, der festlegt, welche Themen in der Ausbildung behandelt werden und wann sie dran sind.
- sachliche und zeitliche Gliederung:
- Die Aufteilung der Ausbildungsinhalte nach Themen und nach der Zeit, in der sie gelernt werden.
- Berufsbildungsgesetz:
- Ein Gesetz, das Regeln für die Berufsausbildung in Deutschland festlegt. Hier wird auf § 1 Abs. 2 verwiesen, der erklärt, was eine qualifizierte berufliche Tätigkeit ausmacht.
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