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DPAGPNUBestV – Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen

Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen

Ausfertigung: 2026-04-23BGBl. I 2026, Nr. 113 (2026 I Nr. 254)Original ansehen

DPAGPNUBestV – Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.04.2026. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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