Zurück zu Gesetzen
DEBVSAuflGIn Kraft

BVSAuflG – Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

Ausfertigung: 1997-03-25BGBl I 1997, 726, 731Original ansehen

BVSAuflG – Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.03.1997. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, was mit dem Vermögen, den Schulden und den Mitarbeitern des Bundesverbandes für den Selbstschutz passiert, wenn er aufgelöst wird. Alles geht an den deutschen Staat über. Der Staat übernimmt auch die Beamten und ihre Renten.

Wen betrifft das?

Betroffen sind der Bundesverband für den Selbstschutz, seine Beamten, Rentner und der deutsche Staat.

Ein Beispiel

Wenn der Verband ein Gebäude besitzt, gehört es nach der Auflösung dem Bund. Ein Beamter des Verbandes arbeitet danach automatisch für den Bund weiter.

Begriffe

Vermögen:
Alles, was der Verband besitzt, z. B. Geld, Gebäude oder Fahrzeuge.
Verbindlichkeiten:
Schulden oder Zahlungsverpflichtungen, die der Verband hat.
Versorgungsbezüge:
Renten oder Pensionen, die ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Dienst erhalten.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt