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UnbilligkeitsV – Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

Ausfertigung: 2008-04-14BGBl I 2008, 734Original ansehen

UnbilligkeitsV – Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.04.2008. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Erwerbstätigkeit

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Wer eine vorgezogene Altersrente bekommt, aber gleichzeitig viel arbeitet und gut verdient, soll die Rente nicht behalten dürfen. Das gilt nur, wenn die Arbeit den größten Teil der Zeit und Kraft in Anspruch nimmt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen und gleichzeitig noch viel arbeiten.

Ein Beispiel

Eine Person geht mit 63 Jahren in Rente, arbeitet aber weiterhin 30 Stunden pro Woche als Verkäuferin und verdient 2.500 Euro brutto im Monat. Dann könnte die Rente gestrichen werden.

Begriffe

unbillige Härte:
Eine Situation, in der eine Regelung unfair oder unangemessen hart wäre.
sozialversicherungspflichtig beschäftigt:
Eine Arbeit, für die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.
überwiegender Teil der Arbeitskraft:
Mehr als die Hälfte der üblichen Arbeitszeit oder Arbeitskraft wird für die Tätigkeit genutzt.

§ 5 — Bevorstehende Erwerbstätigkeit

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Wer eine vorgezogene Altersrente beantragt, aber bald einen Job anfangen will, bekommt die Rente vielleicht nicht. Das gilt, wenn der Job durch einen Vertrag oder eine feste Zusage sicher scheint. Die Regel soll verhindern, dass jemand Rente bekommt, obwohl er bald wieder arbeiten wird.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bekommen und eine vorgezogene Altersrente beantragen.

Ein Beispiel

Eine Person bekommt Bürgergeld und will mit 63 Jahren in Rente gehen. Sie zeigt einen neuen Arbeitsvertrag vor, der in zwei Monaten beginnt. Dann kann das Amt sagen: Die Rente wird nicht ausgezahlt, weil bald ein Job anfängt.

Begriffe

unbillige Härte:
Das bedeutet, dass etwas unfair oder ungerecht wäre. Hier: Es wäre unfair, wenn jemand Rente bekommt, obwohl er bald wieder arbeiten wird.
glaubhaft machen:
Das heißt, man muss dem Amt Beweise zeigen, die überzeugen. Zum Beispiel einen Arbeitsvertrag, damit das Amt glaubt, dass man bald arbeitet.
Erwerbstätigkeit gemäß § 4:
Das ist eine Arbeit, die im Gesetz § 4 beschrieben wird. Dort steht, welche Jobs gemeint sind – zum Beispiel eine feste Stelle oder eine selbstständige Tätigkeit.
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