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DEBImSchV 29In Kraft

BImSchV 29 – Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigung: 2000-05-22BGBl I 2000, 735Original ansehen

BImSchV 29 – Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.05.2000. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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