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DEBäderFAngAusbVIn Kraft
BäderFAngAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
BäderFAngAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.03.1997. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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