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DEBGAktFVIn Kraft

BGAktFV – Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten

Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten

Ausfertigung: 2020-03-27BGBl I 2020, 745Original ansehen

BGAktFV – Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.03.2020. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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