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UNFreiwProgrAbkGeltV – Verordnung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen für das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn

Verordnung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen für das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn

Ausfertigung: 1998-04-24BGBl II 1998, 761Original ansehen

UNFreiwProgrAbkGeltV – Verordnung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.04.1998. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel setzt ein Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinten Nationen (UN) in Kraft. Das Abkommen regelt, wo das UN-Informationszentrum in Bonn seinen Sitz hat. Es wurde 1995 beschlossen und 1997 durch einen Notenwechsel bestätigt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinten Nationen und das UN-Informationszentrum in Bonn.

Begriffe

Notenwechsel:
Ein schriftlicher Austausch zwischen Staaten oder Organisationen, um eine Vereinbarung offiziell zu bestätigen.
Abkommen:
Ein Vertrag oder eine offizielle Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Staaten oder Organisationen.
In Kraft setzen:
Eine Regel oder ein Vertrag wird offiziell gültig und muss befolgt werden.

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Für Mitarbeiter des UN-Informationszentrums in Bonn und ihre Familien gelten dieselben besonderen Rechte wie für Mitarbeiter des UN-Freiwilligenprogramms. Diese Rechte stehen in einem älteren Gesetz und einem Abkommen von 1995.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Mitarbeiter des UN-Informationszentrums in Bonn und ihre Familienangehörigen.

Ein Beispiel

Ein Mitarbeiter des UN-Informationszentrums in Bonn darf z. B. bestimmte Steuern nicht zahlen, so wie es auch für Mitarbeiter des UN-Freiwilligenprogramms gilt.

Begriffe

Bedienstete:
Das sind die Mitarbeiter einer Organisation, hier des UN-Informationszentrums.
Abkommen:
Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten oder Organisationen.
entsprechend anzuwenden:
Die Regel gilt genauso, wie sie in einem anderen Text steht.

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wann eine bestimmte Vereinbarung zwischen Deutschland und den Vereinten Nationen gültig wird. Sie erklärt auch, dass das offizielle Startdatum später im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die deutsche Regierung und die Vereinten Nationen, insbesondere das UN-Informationszentrum in Bonn.

Begriffe

Verkündung:
Die offizielle Bekanntmachung eines Gesetzes oder einer Verordnung, damit alle davon wissen.
Bundesgesetzblatt:
Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verordnungen in Deutschland veröffentlicht werden.
Inkrafttretensklausel:
Ein Teil eines Vertrags oder Gesetzes, der sagt, wann es gültig wird.
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