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MBergG – Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus

Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus

Ausfertigung: 1995-06-06BGBl I 1995, 778, 782Original ansehen

MBergG – Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.06.1995. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Verantwortlichkeit

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wer für den Abbau von Rohstoffen am Meeresboden verantwortlich ist. Die Verantwortlichen müssen sich an viele Regeln halten. Sie müssen auch für Sicherheit und Umweltschutz sorgen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Firmen oder Personen, die am Meeresboden nach Rohstoffen suchen oder diese abbauen (Prospektoren und Vertragsnehmer).

Ein Beispiel

Eine Firma baut Metalle vom Meeresboden ab. Sie muss sicherstellen, dass ihre Maschinen sicher sind und die Umwelt nicht verschmutzen. Wenn sie das nicht tut, kann sie bestraft werden.

Begriffe

Prospektoren:
Personen oder Firmen, die nach Rohstoffen (z. B. Metalle) am Meeresboden suchen.
Vertragsnehmer:
Firmen oder Personen, die einen Vertrag mit der Behörde haben, um Rohstoffe am Meeresboden abzubauen.
Prospektion:
Das Suchen nach Rohstoffen, bevor sie abgebaut werden.
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