RAV 2000 – Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2000
Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2000
RAV 2000 – Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2000 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 31.05.2000. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Pflegegeld in der Unfallversicherung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Ab dem 1. Juli 2000 gibt es festgelegte Beträge für Pflegegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Höhe hängt davon ab, welche Regelung im Sozialgesetzbuch für den Unfall gilt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Menschen, die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Pflege brauchen und Anspruch auf Pflegegeld aus der Unfallversicherung haben.
Ein Beispiel
Ein Arbeiter verletzt sich bei der Arbeit so schwer, dass er Hilfe im Alltag braucht. Je nach Schwere der Verletzung bekommt er ab Juli 2000 zwischen 471 und 2.193 Deutsche Mark Pflegegeld pro Monat.
Begriffe
- Pflegegeld:
- Geld, das jemand bekommt, wenn er wegen einer Krankheit oder Verletzung Pflege braucht.
- Unfallversicherung (gesetzliche):
- Eine Versicherung, die bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten hilft, zum Beispiel mit Geld oder medizinischer Behandlung.
- Versicherungsfall:
- Ein Ereignis, für das die Versicherung zuständig ist, hier ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit.
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