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RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Ausfertigung: 2004-05-05BGBl I 2004, 718, 788Original ansehen

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.05.2004. Der Text hat 82 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 30 — Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf legt fest, wie viel Geld in Asyl-Verfahren vor Gericht als Streitwert gilt. Der Streitwert bestimmt, wie hoch die Anwalts-Kosten sind. Es gibt feste Beträge, die sich erhöhen, wenn mehrere Personen beteiligt sind.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die in Deutschland ein Asyl-Verfahren führen, sowie ihre Anwältinnen und Anwälte.

Ein Beispiel

Eine Familie mit drei Personen klagt gegen eine Ablehnung ihres Asyl-Antrags. Der Streitwert beträgt 5.000 Euro für die erste Person plus 1.000 Euro für jede weitere Person, also insgesamt 7.000 Euro.

Begriffe

Gegenstandswert:
Der Geldbetrag, der in einem Gerichts-Verfahren als Wert der Sache gilt. Davon hängt ab, wie viel die Anwältin oder der Anwalt verdient.
Klageverfahren nach dem Asylgesetz:
Ein Gerichts-Verfahren, in dem über einen Asyl-Antrag entschieden wird, zum Beispiel wenn das Amt den Antrag abgelehnt hat.
vorläufiger Rechtsschutz:
Ein schnelles Verfahren vor Gericht, um eine Entscheidung zu verhindern, bis das Haupt-Verfahren entschieden ist.
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