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DEKondAusbV 2003In Kraft

KondAusbV 2003 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin

Ausfertigung: 2003-06-03BGBl I 2003, 790Original ansehen

KondAusbV 2003 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.06.2003. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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