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DEPatG§41Abs2Bek 96In Kraft
PatG§41Abs2Bek 96 – Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes
Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes
PatG§41Abs2Bek 96 – Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.05.1996. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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