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VersMeldeV – Versicherungs-Meldeverordnung

Versicherungs-Meldeverordnung

Ausfertigung: 2016-04-18BGBl I 2016, 793Original ansehen

VersMeldeV – Versicherungs-Meldeverordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.04.2016. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7 — Berichtspflichten nach der Verordnung (EU) 1374/2014

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wie Unternehmen bestimmte Berichte an Behörden schicken müssen. Die Unternehmen nutzen dafür einen festen Weg über die Bundesanstalt. Es gibt genaue Vorgaben, wie die Berichte aussehen und wo sie abgegeben werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die Berichte nach der EU-Verordnung 1374/2014 melden müssen.

Ein Beispiel

Ein Versicherungsunternehmen muss Daten zu seinen Geschäften an die Bundesanstalt schicken. Dafür nutzt es ein bestimmtes Online-Formular der Deutschen Bundesbank und reicht Korrekturen direkt bei der Bundesanstalt ein.

Begriffe

Bundesanstalt:
Eine deutsche Behörde, die für bestimmte Aufgaben zuständig ist, hier für die Entgegennahme von Meldungen.
Meldeweg:
Der festgelegte Weg, wie und an wen Unternehmen ihre Berichte schicken müssen.
Korrekturmeldungen:
Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen, die zu einem bereits gemeldeten Bericht eingereicht werden.
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