StrafAktÜbV – Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren
StrafAktÜbV – Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.04.2020. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Anwendungsbereich
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, wann Behörden und Gerichte digitale Akten in Strafverfahren verschicken müssen. Sie gilt nur für bestimmte Akten in Strafsachen. Andere Akten sind nicht betroffen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden in bestimmten Steuer- und Schwarzarbeitsverfahren und Gerichte.
Ein Beispiel
Eine Staatsanwaltschaft leitet eine digitale Akte an ein Gericht weiter, weil ein Strafverfahren beginnt. Die Regel bestimmt, wie das technisch ablaufen muss.
Begriffe
- Strafverfahrensakten:
- Dokumente und Unterlagen, die in einem Strafverfahren gesammelt werden, z. B. Protokolle oder Anklageschriften.
- Staatsanwaltschaften:
- Behörden, die prüfen, ob jemand eine Straftat begangen hat, und dann Anklage erheben können.
- Ermittlungsverfahren:
- Die Phase, in der Behörden prüfen, ob ein Verdacht auf eine Straftat besteht, bevor Anklage erhoben wird.
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