FehmarnbeltqVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Gesetz zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
FehmarnbeltqVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.07.2009. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 3
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel sagt, wann das Gesetz gültig wird. Es gilt ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung. Außerdem muss bekannt gegeben werden, wann der Vertrag mit Dänemark in Kraft tritt.
Wen betrifft das?
Diese Regel betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Bau oder der Nutzung der festen Fehmarnbelt-Querung zu tun haben.
Begriffe
- Verkündung:
- Die offizielle Bekanntmachung eines Gesetzes, zum Beispiel im Internet oder in einer Zeitung.
- Bundesgesetzblatt:
- Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verträge der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden.
- In Kraft treten:
- Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Gesetz oder ein Vertrag und muss befolgt werden.
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