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EWKFondsG – Gesetz über den Einwegkunststofffonds

Gesetz über den Einwegkunststofffonds

Ausfertigung: 2023-05-11BGBl I 2023, Nr. 124Original ansehen

EWKFondsG – Gesetz über den Einwegkunststofffonds ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.05.2023. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Einwegkunststofffonds

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wer das Geld aus dem Einwegkunststofffonds verwaltet. Das Geld soll bestimmte Kosten erstatten, die im Gesetz genannt sind. Es muss sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Hersteller von bestimmten Einwegkunststoff-Produkten und das Umweltbundesamt, das den Fonds verwaltet.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen stellt Plastikbecher her. Es muss Geld in den Fonds einzahlen. Das Umweltbundesamt zahlt daraus später Kosten für die Reinigung von Parks zurück, wenn die Becher dort eingesammelt werden.

Begriffe

Einwegkunststofffonds:
Ein Topf mit Geld, in den Hersteller von bestimmten Plastik-Produkten einzahlen. Das Geld wird für bestimmte Zwecke genutzt, zum Beispiel für die Beseitigung von Müll.
Umweltbundesamt:
Eine deutsche Behörde, die sich um den Schutz der Umwelt kümmert.
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit:
Das Geld soll sinnvoll und ohne Verschwendung ausgegeben werden.
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