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DELFVVIn Kraft

LFVV – Verordnung mit Durchführungsvorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union und über die amtlichen Kontrollen der Verbringung

Verordnung mit Durchführungsvorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union und über die amtlichen Kontrollen der Verbringung

Ausfertigung: 2024-04-11BGBl I 2024, Nr. 128, 2Original ansehen

LFVV – Verordnung mit Durchführungsvorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.04.2024. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, was passiert, wenn jemand bestimmte Regeln beim Transport von lebenden Tieren, Lebensmitteln oder Futtermitteln in die Europäische Union nicht einhält. Wer gegen diese Regeln verstößt, macht sich strafbar oder begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Personen oder Unternehmen, die lebende Tiere, Lebensmittel oder Futtermittel in die Europäische Union bringen.

Ein Beispiel

Ein Händler bringt Fleisch aus einem Nicht-EU-Land in die EU, ohne die vorgeschriebenen Papiere oder Kontrollen vorzuzeigen. Dafür kann er bestraft werden.

Begriffe

Verbringung:
Das bedeutet, dass etwas (z. B. Lebensmittel) von einem Land in ein anderes gebracht wird.
fahrlässig:
Wenn jemand etwas aus Unachtsamkeit oder ohne Absicht falsch macht.
Ordnungswidrigkeit:
Eine weniger schwere Regelverletzung, die meist mit einer Geldstrafe bestraft wird.
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