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DEMarkenG§34Abs2Bek97In Kraft
MarkenG§34Abs2Bek97 – Bekanntmachung zu § 34 Abs. 2 des Markengesetzes
Bekanntmachung zu § 34 Abs. 2 des Markengesetzes
MarkenG§34Abs2Bek97 – Bekanntmachung zu § 34 Abs. 2 des Markengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.04.1997. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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