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DEMarketKfmAusbVIn Kraft

MarketKfmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation

Ausfertigung: 2006-03-31BGBl I 2006, 808Original ansehen

MarketKfmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 31.03.2006. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Zielsetzung der Berufsausbildung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, was Auszubildende im Beruf Kaufmann oder Kauffrau für Marketingkommunikation lernen sollen. Sie müssen am Ende selbstständig arbeiten können, also Aufgaben planen, umsetzen und prüfen. Das muss auch in den Prüfungen gezeigt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, Ausbilder und Prüfer im Beruf Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender plant eine Werbekampagne für ein Produkt, führt sie durch und prüft danach, ob sie erfolgreich war. Das muss er in der Abschlussprüfung zeigen.

Begriffe

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Das sind praktische Dinge, die man kann (Fertigkeiten), Wissen, das man hat (Kenntnisse), und Talente oder Eigenschaften, die man braucht (Fähigkeiten).
Berufsbildungsgesetz:
Ein Gesetz, das Regeln für die Ausbildung in Berufen festlegt, zum Beispiel wie lange eine Ausbildung dauert oder was gelernt werden muss.
Qualifizierte berufliche Tätigkeit:
Eine Arbeit, für die man eine gute Ausbildung braucht und die man selbstständig und verantwortungsvoll machen kann.
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