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DEÖlmeldVIn Kraft

ÖlmeldV – Verordnung zur Ermittlung der zum Internationalen Entschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden nach dem Ölschadengesetz beitragspflichtigen Ölmengen

Verordnung zur Ermittlung der zum Internationalen Entschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden nach dem Ölschadengesetz beitragspflichtigen Ölmengen

Ausfertigung: 1996-06-10BGBl I 1996, 812Original ansehen

ÖlmeldV – Verordnung zur Ermittlung der zum Internationalen Entschädigungsfonds für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.06.1996. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Schätzung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wie lange jemand Zeit hat, wenn das Amt die Menge Öl schätzen muss. Die Schätzung wird gemacht, wenn jemand seine Angaben nicht rechtzeitig meldet. Die Frist für die Nachmeldung soll nicht länger als zwei Wochen sein.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Firmen, die Öl erhalten und dafür Beiträge an einen Entschädigungsfonds zahlen müssen.

Ein Beispiel

Eine Firma meldet nicht, wie viel Öl sie im letzten Jahr erhalten hat. Das Amt schätzt die Menge und gibt der Firma zwei Wochen Zeit, die richtigen Zahlen nachzureichen.

Begriffe

Ölerhalt:
Die Menge Öl, die eine Person oder Firma bekommen hat.
beitragspflichtig:
Man muss Geld an den Entschädigungsfonds zahlen, weil man Öl erhalten hat.
Nachfrist:
Eine zusätzliche Zeit, die jemand bekommt, um etwas nachzuholen.
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