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DEBBankGEÜVIn Kraft
BBankGEÜV – Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung nach § 31 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung nach § 31 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
BBankGEÜV – Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung nach § 31… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.04.2009. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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