Zurück zu Gesetzen
DEEGFinSchAProtGIn Kraft

EGFinSchAProtG – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

Ausfertigung: 2000-07-10BGBl II 2000, 814 (2007 II 794)Original ansehen

EGFinSchAProtG – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.07.2000. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel regelt, wann ein Gericht in Deutschland oder einem anderen EU-Land den Europäischen Gerichtshof (EuGH) fragen darf oder muss. Es geht um die Auslegung von Regeln zum Schutz des EU-Haushalts vor Betrug. Der EuGH soll helfen, wenn unklar ist, wie diese Regeln in einem laufenden Verfahren anzuwenden sind.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Gerichte in EU-Ländern, die in einem Verfahren über den Schutz der finanziellen Interessen der EU entscheiden müssen.

Ein Beispiel

Ein deutsches Gericht verhandelt einen Fall, bei dem es um EU-Subventionen geht. Das Gericht ist unsicher, ob die EU-Regeln zum Betrugsschutz in diesem Fall gelten. Es kann den EuGH fragen, wie die Regeln auszulegen sind.

Begriffe

Vorabentscheidung:
Eine verbindliche Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf eine Rechtsfrage, die ein nationales Gericht stellt, bevor es sein Urteil fällt.
schwebendes Verfahren:
Ein Gerichtsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist und noch läuft.
Rechtsmittel:
Möglichkeiten, gegen ein Gerichtsurteil vorzugehen, z. B. Berufung oder Revision.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt