RWBestV 2010 – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2010
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2010
RWBestV 2010 – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.06.2010. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost)
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt zwei Zahlen fest. Diese Zahlen heißen Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost). Sie gelten ab dem 1. Juli 2010 für die Rentenberechnung.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte bekommen.
Ein Beispiel
Eine Person bekommt ab Juli 2010 Rente. Bei der Berechnung wird ihre Rente mit 0,9619 (oder 0,9817 in Ostdeutschland) multipliziert.
Begriffe
- Ausgleichsbedarf:
- Eine festgelegte Zahl, mit der die Rente multipliziert wird, um Unterschiede auszugleichen.
- Ausgleichsbedarf (Ost):
- Eine festgelegte Zahl speziell für Ostdeutschland, mit der die Rente multipliziert wird.
§ 4 — Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, wie Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Juli 2010 angepasst werden. Die Anpassung betrifft bestimmte Renten und Pflegegelder. Der Faktor für die Anpassung ist 1,0000 – das bedeutet, die Leistungen bleiben gleich hoch.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Menschen, die vor dem 1. Juli 2010 einen Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung hatten und Geldleistungen oder Pflegegeld erhalten.
Ein Beispiel
Ein Arbeiter hat sich 2009 bei der Arbeit verletzt und bekommt seitdem eine Unfallrente. Ab Juli 2010 bleibt seine Rente genauso hoch wie vorher.
Begriffe
- Anpassungsfaktor:
- Eine Zahl, mit der Geldleistungen erhöht oder verringert werden. Hier bleibt der Wert bei 1,0000, also gibt es keine Änderung.
- Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Zahlungen wie Renten oder Pflegegeld, die jemand nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erhält.
- Jahresarbeitsverdienst:
- Das gesamte Einkommen, das jemand in einem Jahr vor dem Unfall verdient hat. Davon hängt die Höhe mancher Leistungen ab.
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