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DEPostG-ÜbertrVIn Kraft

PostG-ÜbertrV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a des Postgesetzes

Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a des Postgesetzes

Ausfertigung: 2021-04-16BGBl I 2021, 816Original ansehen

PostG-ÜbertrV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.04.2021. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Übertragung der Verordnungsermächtigung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erlaubt einer bestimmten Behörde, eigene Vorschriften für den Post-Bereich zu machen. Normalerweise darf das nur die Regierung. Jetzt darf auch die Bundesnetzagentur solche Regeln erlassen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesnetzagentur und Unternehmen, die Post-Dienste anbieten.

Begriffe

Ermächtigung:
Die offizielle Erlaubnis, etwas zu tun – hier: Regeln zu erlassen.
Rechtsverordnung:
Eine Regel, die von einer Behörde oder Regierung kommt und für alle gilt, ähnlich wie ein Gesetz.
Bundesnetzagentur:
Eine deutsche Behörde, die für Strom, Gas, Telefon, Post und Eisenbahnen zuständig ist.
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