PostG-ÜbertrV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a des Postgesetzes
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a des Postgesetzes
PostG-ÜbertrV – Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.04.2021. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Übertragung der Verordnungsermächtigung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erlaubt einer bestimmten Behörde, eigene Vorschriften für den Post-Bereich zu machen. Normalerweise darf das nur die Regierung. Jetzt darf auch die Bundesnetzagentur solche Regeln erlassen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesnetzagentur und Unternehmen, die Post-Dienste anbieten.
Begriffe
- Ermächtigung:
- Die offizielle Erlaubnis, etwas zu tun – hier: Regeln zu erlassen.
- Rechtsverordnung:
- Eine Regel, die von einer Behörde oder Regierung kommt und für alle gilt, ähnlich wie ein Gesetz.
- Bundesnetzagentur:
- Eine deutsche Behörde, die für Strom, Gas, Telefon, Post und Eisenbahnen zuständig ist.
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