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DELobbyRGIn Kraft
LobbyRG – Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung
Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung
LobbyRG – Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.04.2021. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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