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DEPfändfreiGrBek 2011In Kraft

PfändfreiGrBek 2011 – Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Ausfertigung: 2011-05-09BGBl I 2011, 825Original ansehen

PfändfreiGrBek 2011 – Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.05.2011. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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