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DEPfändfreiGrBek 2022In Kraft

PfändfreiGrBek 2022 – Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 nach § 850c der Zivilprozessordnung

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 nach § 850c der Zivilprozessordnung

Ausfertigung: 2022-05-25BGBl I 2022, 825Original ansehen

PfändfreiGrBek 2022 – Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 nach § 850c der Zivilprozessordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.05.2022. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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