EGMRKHG – Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
EGMRKHG – Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.04.2013. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Rechtsmittel
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie man gegen eine Entscheidung über Kostenhilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgehen kann. Es gibt ein bestimmtes Rechtsmittel, die sogenannte sofortige Beschwerde. Die Frist dafür beträgt einen Monat.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die Kostenhilfe für ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beantragt haben und mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Ein Beispiel
Eine Person beantragt Kostenhilfe, um vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Der Antrag wird abgelehnt. Die Person kann innerhalb eines Monats Beschwerde dagegen einlegen.
Begriffe
- sofortige Beschwerde:
- Ein Rechtsmittel, mit dem man schnell gegen eine Entscheidung vorgehen kann.
- Zivilprozessordnung (ZPO):
- Ein Gesetzbuch, das Regeln für Gerichtsverfahren in Zivilrechtssachen enthält.
- Notfrist:
- Eine festgelegte Frist, innerhalb der man etwas tun muss, z.B. ein Rechtsmittel einlegen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
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