Zurück zu Gesetzen
DEJFDGIn Kraft

JFDG – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

Ausfertigung: 2008-05-16BGBl I 2008, 842Original ansehen

JFDG – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.05.2008. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt