EUFinSchStG – Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union
EUFinSchStG – Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.06.2019. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Bestechlichkeit und Bestechung mit Bezug zu den finanziellen Interessen der Europäischen Union
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf behandelt Bestechung und Bestechlichkeit, wenn es um Geld der Europäischen Union (EU) geht. Normalerweise bestraft das Gesetz nur, wenn jemand seine Pflichten als Richter oder Beamter verletzt. Hier gilt das auch, wenn jemand das Vermögen der EU schädigt oder gefährdet.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die als Richter, Beamte oder ähnliche Amtsträger handeln und dabei mit EU-Geldern zu tun haben.
Ein Beispiel
Ein Beamter nimmt Geld an, um einen Auftrag an eine Firma zu vergeben, die überteuerte Preise verlangt. Dadurch verliert die EU Geld. Das ist nach diesem Paragrafen strafbar, auch wenn der Beamte keine direkte Pflicht verletzt hat.
Begriffe
- Bestechlichkeit:
- Wenn jemand in einem Amt Geld oder Vorteile annimmt, um etwas Unrechtes zu tun.
- Bestechung:
- Wenn jemand einem Amtsträger Geld oder Vorteile anbietet, damit dieser etwas Unrechtes tut.
- Vermögen der Europäischen Union:
- Das Geld und die Besitztümer, die der EU gehören.
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