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eIDKG – Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis

Ausfertigung: 2019-06-21BGBl I 2019, 846Original ansehen

eIDKG – Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.06.2019. Der Text hat 30 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 21 — Ungültigkeit

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Eine eID-Karte ist nicht mehr gültig, wenn wichtige Angaben fehlen, falsch sind oder die Karte abgelaufen ist. Die Behörde muss die Karte auch für ungültig erklären, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung von Anfang an nicht erfüllt waren oder später wegfallen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Personen, die eine eID-Karte für Unionsbürger oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen.

Ein Beispiel

Eine eID-Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn das Ablaufdatum auf der Karte überschritten ist. Die Behörde erklärt die Karte auch für ungültig, wenn sich herausstellt, dass die Person bei der Ausstellung gar nicht berechtigt war, eine solche Karte zu bekommen.

Begriffe

eID-Karte:
Eine elektronische Identitätskarte für Bürger aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, mit der man sich online ausweisen kann.
eID-Karte-Behörde:
Die staatliche Stelle, die für die Ausstellung und Verwaltung der eID-Karten zuständig ist.
Gültigkeitsdauer:
Der Zeitraum, für den die Karte genutzt werden darf, bevor sie abläuft.
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