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DEWZG§4TRBekIn Kraft
WZG§4TRBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§4TRBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.04.1994. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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