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KIV – Verordnung zur Abgabe von kaliumiodidhaltigen Arzneimitteln zur Iodblockade der Schilddrüse bei radiologischen Ereignissen

Verordnung zur Abgabe von kaliumiodidhaltigen Arzneimitteln zur Iodblockade der Schilddrüse bei radiologischen Ereignissen

Ausfertigung: 2003-06-05BGBl I 2003, 850Original ansehen

KIV – Verordnung zur Abgabe von kaliumiodidhaltigen Arzneimitteln zur Iodblockade der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.06.2003. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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