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DESchiffsBelWertVIn Kraft

SchiffsBelWertV – Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes

Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes

Ausfertigung: 2008-05-06BGBl I 2008, 851Original ansehen

SchiffsBelWertV – Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.05.2008. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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