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DEInsoKostVIn Kraft

InsoKostV – Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld

Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld

Ausfertigung: 1999-05-05BGBl I 1999, 867Original ansehen

InsoKostV – Verordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.05.1999. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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