SeeArbG – Seearbeitsgesetz
Seearbeitsgesetz
SeeArbG – Seearbeitsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.04.2013. Der Text hat 157 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 30 — Dienstantritt
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wann und wie Seeleute ihren Dienst auf einem Schiff beginnen müssen. Der Arbeitgeber muss den genauen Zeitpunkt und Ort mitteilen. Wenn ein Seemann nicht pünktlich anfangen kann, muss er das sofort erklären.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Seeleute (Besatzungsmitglieder) und ihre Arbeitgeber (Reeder) auf Schiffen.
Ein Beispiel
Ein Matrose bekommt eine Nachricht: „Kommen Sie am 5. Mai um 8 Uhr zum Schiff im Hamburger Hafen, Liegeplatz 7.“ Wenn er krank wird und nicht kommen kann, muss er das sofort dem Arbeitgeber sagen.
Begriffe
- Reeder:
- Der Eigentümer oder Betreiber eines Schiffes, der die Seeleute beschäftigt.
- Besatzungsmitglied:
- Eine Person, die auf einem Schiff arbeitet, z. B. Matrose, Koch oder Techniker.
- unabwendbares Ereignis:
- Etwas Unvorhergesehenes, das man nicht verhindern kann, z. B. eine schwere Krankheit oder ein Unfall.
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