VAG-InfoV – Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung, die von Pensionsfonds, Pensionskassen und anderen Lebensversicherungsunternehmen durchgeführt wird
Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung, die von Pensionsfonds, Pensionskassen und anderen Lebensversicherungsunternehmen durchgeführt wird
VAG-InfoV – Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung, die von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.06.2019. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 7 — Information auf Anfrage
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt: Wer eine betriebliche Altersvorsorge hat, kann bestimmte Unterlagen anfordern. Dazu gehören auch Informationen, wie die Altersvorsorge berechnet wird. Die Einrichtung, die die Vorsorge verwaltet, muss diese Unterlagen herausgeben.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Menschen, die eine betriebliche Altersvorsorge haben oder bereits Rente daraus bekommen.
Ein Beispiel
Ein Angestellter möchte wissen, wie hoch seine spätere Rente voraussichtlich sein wird. Er fragt bei seiner Pensionskasse nach den Unterlagen und bekommt sie zugeschickt.
Begriffe
- Versorgungsanwärter:
- Personen, die noch arbeiten und später eine betriebliche Rente bekommen sollen.
- Versorgungsempfänger:
- Personen, die bereits eine betriebliche Rente erhalten.
- Projektionen:
- Berechnungen, wie hoch die Rente später voraussichtlich sein wird.
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