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BMJMaßgabenBerG – Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Ausfertigung: 2006-04-19BGBl I 2006, 866, 891Original ansehen

BMJMaßgabenBerG – Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.04.2006. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Bekanntmachungserlaubnis

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erlaubt dem Bundesministerium der Justiz, öffentlich bekannt zu geben, welche alten Regeln aus dem Einigungsvertrag von 1990 noch gelten. Es geht um Regeln, die nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt wurden. Das Ministerium darf dabei alle bisherigen Änderungen oder Aufhebungen dieser Regeln beachten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft vor allem Behörden und Gerichte, die mit diesen alten Vorschriften arbeiten müssen.

Begriffe

Bundesgesetzblatt:
Ein amtliches Blatt, in dem neue Gesetze und Verordnungen in Deutschland veröffentlicht werden.
Einigungsvertrag:
Ein Vertrag von 1990, der die Vereinigung von Ost- und Westdeutschland regelte und besondere Übergangsregeln enthielt.
Maßgaben:
Hier: Besondere Regeln oder Vorschriften, die im Einigungsvertrag festgelegt wurden.
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