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DEHalblSchVIn Kraft

HalblSchV – Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes

Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes

Ausfertigung: 2004-05-11BGBl I 2004, 894Original ansehen

HalblSchV – Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.05.2004. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wie geheime Teile in Unterlagen für Halbleiter-Schutz markiert werden müssen. Die geheimen Teile müssen extra eingereicht werden. Oder es gibt zwei Versionen: eine mit allen Informationen und eine, bei der Geheimnisse unkenntlich gemacht sind.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen oder Personen, die Halbleiter schützen lassen wollen und dabei Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse haben.

Ein Beispiel

Ein Chip-Hersteller reicht Pläne für einen neuen Mikrochip ein. Die Bauweise des Chips ist geheim. Er reicht zwei Versionen ein: eine mit allen Details und eine, bei der die geheimen Teile geschwärzt sind.

Begriffe

Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse:
Informationen, die nur ein Unternehmen kennt und die wichtig für seinen Erfolg sind. Andere sollen sie nicht erfahren.
Anmeldung:
Hier: Der Antrag, um Schutz für einen Halbleiter zu bekommen.
Akteneinsicht:
Das Recht, offizielle Unterlagen bei Behörden oder Gerichten anzuschauen.
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