PflegeZG – Gesetz über die Pflegezeit
Gesetz über die Pflegezeit
PflegeZG – Gesetz über die Pflegezeit ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.05.2008. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 5 — Kündigungsschutz
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf schützt Arbeitnehmer vor Kündigung, wenn sie kurzzeitig nicht arbeiten können, um einen Angehörigen zu pflegen. Der Schutz beginnt mit der Ankündigung und gilt bis zum Ende der Pflegezeit. Er gilt auch bei bestimmten Vereinbarungen zur Freistellung.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen pflegen oder eine Pflegezeit vereinbart haben.
Ein Beispiel
Ein Arbeitnehmer teilt seinem Chef mit, dass er nächste Woche zwei Tage nicht arbeiten kann, weil seine Mutter plötzlich krank ist. Der Chef darf ihn in dieser Zeit und bis zu zwölf Wochen vorher nicht kündigen.
Begriffe
- Kündigungsschutz:
- Ein Gesetz, das verhindert, dass jemand ohne wichtigen Grund gekündigt wird.
- kurzzeitige Arbeitsverhinderung:
- Eine kurze Zeit, in der jemand nicht arbeiten kann, weil er einen Angehörigen pflegen muss (nach § 2 dieses Gesetzes).
- Freistellung:
- Eine vereinbarte Zeit, in der jemand nicht arbeiten muss, aber trotzdem weiter beschäftigt bleibt (z. B. für Pflege nach § 3).
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