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HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

Ausfertigung: 2023-05-31BGBl I 2023, Nr. 140Original ansehen

HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 31.05.2023. Der Text hat 42 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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