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UNFreiwProgrAbkAnwVbgV – Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen über die Anwendung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen auf das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, einschließlich seines Repräsentationsbüros in Bonn, seines Satellitenbüros in Berlin sowie anderer möglicher künftiger Satellitenbüros innerhalb Deutschlands

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen über die Anwendung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen auf das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, einschließlich seines Repräsentationsbüros in Bonn, seines Satellitenbüros in Berlin sowie anderer möglicher künftiger Satellitenbüros innerhalb Deutschlands

Ausfertigung: 2026-07-16BGBl. II 2026, Nr. 141 (2026 II Nr. 176)Original ansehen

UNFreiwProgrAbkAnwVbgV – Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.07.2026. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel regelt, wann die Verordnung gültig wird und wann sie wieder endet. Sie gilt ab dem Tag, an dem eine bestimmte internationale Vereinbarung in Kraft tritt. Sie endet, wenn diese Vereinbarung endet.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden, die mit der internationalen Vereinbarung und ihrer Umsetzung in Deutschland zu tun haben.

Begriffe

Inkrafttreten:
Der Zeitpunkt, ab dem eine Regel oder ein Gesetz gilt.
Außerkrafttreten:
Der Zeitpunkt, ab dem eine Regel oder ein Gesetz nicht mehr gilt.
Bundesgesetzblatt:
Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden.
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