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StrRehaGSchäV – Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Ausfertigung: 2026-05-13BGBl. I 2026, Nr. 144Original ansehen

StrRehaGSchäV – Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.05.2026. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Schädigende Ereignisse

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erklärt, was „schädigende Ereignisse“ sind. Dazu zählen bestimmte Zeiten, in denen jemand festgehalten wurde oder unter Bedingungen leben musste, die einer Haft ähneln. Die Zeiten müssen mindestens 30 Tage gedauert haben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz entschädigt werden können.

Ein Beispiel

Eine Person wurde 1985 ohne Gerichtsverfahren für 40 Tage in einem Lager festgehalten. Das gilt als schädigendes Ereignis.

Begriffe

Freiheitsentziehung:
Jemand wird gegen seinen Willen festgehalten, zum Beispiel in einem Gefängnis oder Lager.
Strafverfahren:
Ein Prozess, bei dem geprüft wird, ob jemand eine Straftat begangen hat.
haftähnliche Bedingungen:
Lebensumstände, die einer Haft ähneln, zum Beispiel strenge Kontrolle oder Einschränkungen der Freiheit.
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