RAV 1993 – Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1993 und zur sechsten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1993 und zur sechsten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
RAV 1993 – Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.06.1993. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Anpassung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, wie hoch die Renten ab dem 1. Juli 1993 in Deutschland sind. Es gibt zwei verschiedene Beträge: einen für Westdeutschland und einen für Ostdeutschland.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle Menschen, die in Deutschland Rente bekommen.
Ein Beispiel
Ein Rentner in München erhält ab Juli 1993 monatlich 44,49 DM mehr pro Rentenpunkt. Ein Rentner in Leipzig erhält dagegen 32,17 DM mehr pro Rentenpunkt.
Begriffe
- Aktueller Rentenwert:
- Ein Betrag, der angibt, wie viel Geld ein Rentenpunkt wert ist. Die Rente wird daraus berechnet.
- Aktueller Rentenwert (Ost):
- Der Rentenwert für Ostdeutschland, der niedriger ist als der für Westdeutschland.
- Deutsche Mark (DM):
- Die Währung in Deutschland vor dem Euro.
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