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BFSGV – Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ausfertigung: 2022-06-15BGBl I 2022, 928Original ansehen

BFSGV – Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.06.2022. Der Text hat 25 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 19 — Zusätzliche Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Online-Shops und Dienstleister müssen ihre Angebote so gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Dazu gehören klare Infos über Barrierefreiheit und einfache Bedienung von wichtigen Funktionen wie Login oder Bezahlung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbieten (z. B. Online-Shops, Banken, Reiseportale).

Ein Beispiel

Ein Online-Shop muss erklären, ob ein Rollstuhl in die Tür passt, die er verkauft. Außerdem muss der Bezahlvorgang so einfach sein, dass ihn auch Menschen mit Sehbehinderung nutzen können.

Begriffe

elektronischer Geschäftsverkehr:
Käufe oder Dienstleistungen, die über das Internet abgewickelt werden (z. B. Online-Shopping, Buchungen).
Authentifizierung:
Nachweis, dass jemand wirklich die Person ist, für die sie sich ausgibt (z. B. durch Passwort oder Fingerabdruck).
robust:
Hier bedeutet es: Die Technik funktioniert zuverlässig und ist mit verschiedenen Hilfsmitteln (z. B. Screenreader) nutzbar.
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